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Beamtendarlehen

Beamtendarlehen

Beamte und öffentlich Bedienstete erhalten auf Grund Ihres sicheren Arbeitsverhältnisses gesonderte Konditionen. Klarer Vorteil sind die reduzierten Raten. Das begründet sich in der Möglichkeit längere Laufzeiten der Kredite zu realisieren. Zusätzlich genießen sie vergünstigte Zinssätze gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmer-Krediten. Die maximale Darlehensgrenze liegt bei ca. 20 Jahren. Der maximale Darlehensbetrag errechnet sich aus dem 18-20 fachen des Nettoeinkommens.

Die Struktur des Beamtendarlehen unterscheidet sich deutlich vom Arbeitnehmerdarlehen und ist eine Kombination aus tilgungsfreiem Darlehen und einer Versicherung. Der Antragsteller schließt neben dem Kreditvertrag eine kapitalbildende Lebensversicherung (keine Risikolebensversicherung) oder eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht ab. Die monatlichen Beiträge errechnen sich aus der Summe des Darlehenszinses und dem Beitrag zur gewählten Versicherung.

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Nach der Auszahlung des Kredites bedient der Kunde mit seinen Raten dann nicht den Kredit, sondern diese Versicherung. Am Ende der Vertragslaufzeit wird die Ausschüttung der Versicherung zur kompletten Tilgung des Darlehens genutzt. Der Kredit wird demnach während der Laufzeit nicht getilgt. Dies kann möglicherweise als Nachteil empfunden werden, wird aber durch die günstigeren Zinssätze und den längeren Laufzeiten wettgemacht.

Da Versicherungen Überschussanteile in die Verträge der Kunden fließen lassen, ist es wahrscheinlich, dass am Ende der Vertragslaufzeit ein Differenzbetrag als Gewinn ausgezahlt werden kann.

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